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Bitte denkt an das Handy Nutzungsverbot



Sachsen hat zum Schulstart am 17. August 2026 das private Handyverbot an Schulen auf alle Klassenstufen bis einschließlich Klasse 8 ausgeweitet.

Die wichtigsten Details





  • Geltungsbereich: Das Verbot gilt für Oberschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für Schülerinnen und Schüler bis Klasse 8. An Grundschulen (

    sowie in der Primarstufe von Förder- und Gemeinschaftsschulen) gilt das Verbot bereits seit Februar 2026. 

  • Regeln im Alltag: Die Geräte (Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und Tablets) müssen während des gesamten Schulaufenthalts auf dem Gelände im Rucksack oder Spind bleiben und ausgeschaltet sein.

  • Schulweg: Das Mitführen der Geräte für den Schulweg (beispielsweise für Absprachen oder Fahrplan-Apps) ist ausdrücklich weiterhin erlaubt. 

  • Ausnahmen: Lehrkräfte können die Nutzung im Unterricht aus pädagogisch-didaktischen Gründen erlauben. Zudem gibt es Ausnahmen für medizinische Notwendigkeiten, wie etwa Blutzucker-Apps bei Diabetes. 


*Diese Informationen wurden mit Hilfe von Googlr KI zusammengefasst

 
 
 

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